Kategorie: Allgemeines
Mobilitätspaket
In der Vergangenheit musste das Symbol des Landes ausschließlich bei Arbeitsbeginn bzw. Arbeitsende eingetragen werden. Durch das neue Mobilitätspaket der Europäischen Union kommt nun auch die Eintragung bei Grenzübertritt.
Ab 2. Februar 2022 (Fahrzeuge mit digitalem Fahrtenschreiber) müssen Fahrer jeden Grenzübertritt ins Kontrollgerät manuell eingeben.
- Beim ersten Halt nach einem Grenzübertritt muss das Symbols des Einreiselandes ins Kontrollgerät manuell eingegeben werden
- Die Eingabe erfolgt über die Schaltvorrichtung des digitalen Kontrollgerätes oder durch Eintrag am Schaublatt des analogen Kontrollgerätes
- Zu diesem Zweck ist eine Entnahme von Fahrerkarte oder Schaublatt aus dem Kontrollgerät zulässig (Artikel 34 Absatz 1)
- Der erste Halt erfolgt auf dem nächstmöglichen Halteplatz an oder nach der Grenze
- Bei Grenzübertritt mit Fährschiff oder Bahn ist das Ländersymbol im Ankunftshafen oder Ankunftsbahnhof manuell einzutragen.
Diese Eingabe erfolgt bei digitalen Fahrtenschreibern über Eingabe - Fahrer 1 - Beginn Land
Diese Verpflichtung besteht so lange, bis Fahrzeuge mit einem „Smart Tacho 2“ verpflichtend ausgerüstet sein müssen. Bei dem „Smart Tacho 2“ wird der Grenzübertritt dann vom Kontrollgerät automatisch aufgezeichnet werden.