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11.07.2016 09:19 Alter: 8 yrs
Kategorie: Allgemeines

Mindestlohn: Rechtssicher in Frankreich transportieren

Wer von Deutschland aus Waren nach Frankreich transportiert, muss die dort gültigen Vorschriften zum Mindestlohn beachten - und die haben es in sich!

Informationen zur Mitarbeiterentsendung

Mit der Umsetzung des „Macron“-Gesetz („Loi Macron“) erweitert Frankreich die Vorschriften für Arbeitnehmerentsendungen auf Transport- und Schifffahrtunternehmen, die Mitarbeiter (d.h. auch Fahrer) auf französischem Staatsgebiet einsetzen - egal für welche Dauer. Bisher waren Unternehmen im Transportgewerbe bei der Durchführung von Kabotage-Dienstleistungen nach Frankreich von weniger als 8 Tagen von der Meldepflicht ihrer Mitarbeiter bei den französischen Behörden befreit.
Konkret gelten für deutsche Transportunternehmen bei der Mitarbeiterentsendung nach Frankreich ab 1. Juli 2016 unter anderem folgende Verpflichtungen:

  • Einhaltung des französischen Mindestlohns („SMIC“)
  • Erstellung einer Entsendebescheinigung („Attestation de détachement“)
  • Benennung eines Vertreters in Frankreich („Représentant“)

Ausgenommen von dieser Regelung bleibt, wie in Deutschland, lediglich der Transitverkehr.


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