Kategorie: Allgemeines
Maut-Tarife
Die Mauttarife sind im Bundesfernstraßenmautgesetz festgeschrieben. Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der Strecke, die ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination auf mautpflichtigen Straßen zurücklegt und einem Mautsatz je Kilometer, der die Infrastrukturkosten und die Kosten für die verursachte Luftverschmutzung enthält.
- Der Maut-Teilsatz für die Infrastrukturkosten unterscheidet zwischen Lkw mit zwei Achsen, drei Achsen, vier Achsen und fünf oder mehr Achsen.
- Der Maut-Teilsatz für die Kosten der verursachten Luftverschmutzung richtet sich nach der Schadstoffklasse. Dabei wird jedes Fahrzeug aufgrund seiner Schadstoffklasse einer der sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet.
Für moderne Lkw der Schadstoffklasse Euro 6 (Kategorie A) werden keine Kosten für die Verursachung von Luftverschmutzung berechnet. Hier fällt nur der Maut-Teilsatz zur Finanzierung der Infrastruktur an.
Die Angabe der Schadstoffklassen liegt in der Verantwortung der Mautkunden; die Kunden sind verpflichtet, sich selbst korrekt zu deklarieren (Prinzip der Selbstdeklaration).
Textquelle: www.toll-collect.de
- Dateien:
- mautsaetze_2019_11.pdf38 K