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27.07.2022 00:00 Alter: 2 yrs
Kategorie: Allgemeines

Geltung ukrainischer Führerscheine in Deutschland

Spezielle Informationen für den Straßengüterverkehr und für Berufskraftfahrer

Der EU-Rat hat am 18. Juli 2022 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente beschlossen. Die Verordnung Nr. (EU) 2022/1280 tritt am 27.07.2022 in Kraft.

Gemäß Art. 9 Absatz 2 der Verordnung endet diese spätestens am 6. März 2025, bzw. früher, wenn der Schutzstatus verloren geht. Das BMI hat entsprechende Hinweise zu den anspruchsberechtigten Personen auf seiner Homepage veröffentlicht.

 

  • Sie haben einen gültigen ukrainischen Führerschein:
    Sie müssen nichts unternehmen. Ihr ukrainischer Führerschein wird in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.

  • Sie haben einen digitalen ukrainischen Führerschein / Sie haben Ihren ukrainischen Führerschein verloren oder er wurde gestohlen:
    Gehen Sie bitte zu der Fahrerlaubnisbehörde an dem Ort, in dem Sie leben. Dort wird durch eine Abfrage beim ukrainischen Register geprüft, ob Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Wenn dieses bestätigt wird, erhalten Sie von der Behörde einen für die Dauer des Schutzstatus geltenden Führerschein ausgestellt. Dieser Führerschein wird innerhalb der EU anerkannt. (gültig höchstens bis zum 6. März 2025).
    Für die Abfrage werden folgende Daten benötigt, die die frühzeitige Fertigung einer Kopie des Führerscheins sinnvoll erscheinen lassen (Eine Suche auf der Grundlage des Familiennamens ist nicht möglich.):
    • Seriennummer des ukrainischen Führerscheins (3 Buchstaben)
    • Führerschein-Nummer
    • Geburtsdatum.
  • Wenn Sie einen neuen Führerschein bekommen:
    Für die Fahrerlaubnisklassen A und B sind grundsätzlich keine vorherigen ärztlichen Untersuchungen erforderlich.
    Für die Fahrerlaubnisklassen C und D sind ärztlichen Untersuchungen erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

  • Sie sind ein ukrainischer Berufskraftfahrer:
    Das BMDV arbeitet aktuell zusammen mit den Bundesländern, dem Kraftfahrt-Bundesamt, der Bundesdruckerei und dem DIHT daran, die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland zu schaffen, die von der EU gefordert werden. Das BMDV wird Sie auf der Homepage stets aktuell informieren. [hier]

Textquelle: BMDV


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