Kategorie: Allgemeines
Dokumente für Transporte nach Frankreich
- Führerschein
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) für jedes Kraftfahrzeug und für jeden Anhänger
- Reisepass oder Personalausweis
- Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters, soweit der Fahrer nicht selbst Halter des Fahrzeugs ist (siehe Muster unter 'Downloads')
- Haftpflichtversicherung (für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen wird darauf verzichtet (internationale grüne Versicherungskarte ist vorteilhaft)
- Bei der vorübergehenden Einfuhr von Wechselbehältern (Wechselbrücken) ist darauf zu achten, dass diese den Namen des Eigentümers oder Halters sowie ein Nationalitätskennzeichen tragen.
- Selbstfahrende Unternehmer: Der Status muss durch die EU-Gemeinschaftslizenz oder einen Handelsregisterauszug nachgewiesen werden können.
- Werden angemietete Fahrzeuge eingesetzt, müssen der Mietvertrag (Kopie ausreichend) oder eine Mietbestätigung sowie der Arbeitsvertrag des Fahrers (beglaubigter Auszug) mitgeführt werden. Mietfahrzeuge müssen in dem Land zugelassen sein, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat und wo die Gemeinschaftslizenz ausgestellt ist.
- CMR-Frachtbrief im grenzüberschreitenden Verkehr
- Dispositionsübersicht "document de suivi": Die Vorlage dieses zusätzlich zu den Frachtdokumenten mitzuführenden Papiers wird von allen Inländern und Ausländern im grenzüberschreitenden Verkehr sowie bei Kabotage-Transporten, ausgenommen Transitverkehre, verlangt. Die Form ist nicht vorgeschrieben.
Für Fahrer aus Staaten außerhalb der EWR Staaten (EWR Staaten sind die EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Liechtenstein und Island) muss auch ein Beschäftigungsnachweis (Attestation d'Emploi Muster) mitgeführt werden. Fahrer aus den EWR Staaten benötigen dieses Dokument nicht.
Stand: September 2012
Textquelle: IHK Südlicher Oberrhein